Ausbildung

Mofa

Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum.

  • Mindestalter: 15
  • Ausbildung: Theorie
  • Prüfung: Theorie

Klasse AM

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³

  • Mindestalter: 15
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

  • Mindestalter: 16
  • Eingeschlossene Klasse: AM
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

  • Mindestalter: 18
  • Eingeschlossene Klasse: A1 und AM
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Klasse A

A) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

B) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kw.

  • Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg)
  • Bei zweijährigem Vorbesitz von A2 = 20 Jahre
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge = 21 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

  • Mindestalter: 18 (17 Jahr – Begleitetes Fahren mit 17)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Klasse BE

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:

  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.

Klasse B196

Seit 2020 gilt das B196 Führerschein-Upgrade für 125 ccm Leichtkrafträder in Deutschland.

Autofahrer können ihre Fahrerlaubnis auf leichte Motorräder erweitern. 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 25 Jahre 
  • mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B

Ausbildung:

  • Theorie und Praxis
  • mindestens neun Unterrichtseinheiten (4 theoretische, 5 praktische) von jeweils 90 Minuten absolvieren müssen.
  • keine Fahrprüfung

Achtung: Diese Fahrerlaubnis gilt nur in Deutschland. Möchten Sie im Ausland ein entsprechendes Fahrzeug führen, benötigen Sie in der Regel die Führerscheinklasse A1. Je nach Land können hier aber auch andere Bedingungen gelten.

Klasse B197

Der B197 erlaubt es, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu kombinieren.

Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:

  • Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
  • Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer
  • Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt

Klasse L

A) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

B) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

  • Mindestalter: 16
  • Eingeschlossene Klasse: keine
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung